Vereinsrecht kompakt III – Rechtssicher im Ehrenamt: Haftung und Versicherungen im Überblick
Bei jeder Art von Veranstaltung – ob Weihnachtsfeier, Konzert oder Straßenfest – trägt der Veranstalter hauptsächlich die Verantwortung und damit auch die Haftung für Personen- und Sachschäden, sollte etwas passieren. Diese Haftung kann weder delegiert noch ausgeschlossen werden – und sie kann teuer zu stehen kommen!
Zwei Beispiele: Bei einem Konzert stolpert ein Besucher über ein schlampig verlegtes Kabel und zertrümmert sich eine Kniescheibe. Oder: Nach Ende einer Veranstaltung in einem angemieteten Saal ist ein an der Wand aufgehängtes wertvolles Gemälde mit Rotwein angeschüttet…
Der praxisorientierte Workshop behandelt Fragen wie:
Wer haftet wofür?
Die Kriterien für die Verschuldenshaftung – unter besonderer Berücksichtigung der Sorgfaltspflichten/Stand der Technik
Grad des Verschuldens – Umfang der Haftung
Sonderhaftungen (Gebäudehalter, Wege, Kraftfahrzeuge)
Haftungsausschluss
Beweislastumkehr
Versicherungen: Was ist möglich, worauf ist zu achten?
- Veranstalter:
Basis.Kultur.Wien - Veranstaltungs Termin:
05.06.2024
17:00 - 20:00 Uhr - ReferentIn:
Klaus Vögl ist Jurist mit Spezialisierung auf Veranstaltungsrecht. Er war über 40 Jahre in der Wirtschaftskammer Wien tätig und dort u.a. für die Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe sowie für Lichtspieltheater und Audiovisionsbetriebe zuständig. Seit einem halben Jahrzehnt ist er selbständiger Unternehmer im Bereich Veranstaltungsorganisation und als Berater, Gutachter, Vortragender und Fachautor tätig. - Anwesenheit:
Präsenz - Kosten:
kostenlos - Alle Infos & Anmeldung