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Vereinsrecht kompakt III – Rechtssicher im Ehrenamt: Haftung und Versicherungen im Überblick

Bei jeder Art von Veranstaltung – ob Weihnachtsfeier, Konzert oder Straßenfest – trägt der Veranstalter hauptsächlich die Verantwortung und damit auch die Haftung für Personen- und Sachschäden, sollte etwas passieren.  Diese Haftung kann weder delegiert noch ausgeschlossen werden – und sie kann teuer zu stehen kommen!

Zwei Beispiele: Bei einem Konzert stolpert ein Besucher über ein schlampig verlegtes Kabel und zertrümmert sich eine Kniescheibe. Oder: Nach Ende einer Veranstaltung in einem angemieteten Saal ist ein an der Wand aufgehängtes wertvolles Gemälde mit Rotwein angeschüttet…

Der praxisorientierte Workshop  behandelt Fragen wie:

Wer haftet wofür?

Die Kriterien für die Verschuldenshaftung – unter besonderer Berücksichtigung der Sorgfaltspflichten/Stand der Technik

Grad des Verschuldens – Umfang der Haftung

Sonderhaftungen (Gebäudehalter, Wege, Kraftfahrzeuge)

Haftungsausschluss

Beweislastumkehr

Versicherungen: Was ist möglich, worauf ist zu achten?

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unterstützt durch:
  • Veranstalter:
    Basis.Kultur.Wien
  • Veranstaltungs Termin:
    05.06.2024
    17:00 - 20:00 Uhr
  • ReferentIn:
    Klaus Vögl ist Jurist mit Spezialisierung auf Veranstaltungsrecht. Er war über 40 Jahre in der Wirtschaftskammer Wien tätig und dort u.a. für die Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe sowie für Lichtspieltheater und Audiovisionsbetriebe zuständig. Seit einem halben Jahrzehnt ist er selbständiger Unternehmer im Bereich Veranstaltungsorganisation und als Berater, Gutachter, Vortragender und Fachautor tätig.
  • Anwesenheit:
    Präsenz
  • Kosten:
    kostenlos

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