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Vereinsrecht kompakt II: Neues Wiener Veranstaltungsgesetz

Im zweiten Modul befassen wir uns im Detail mit dem neuen Wiener Veranstaltungsgesetz und klären folgende Fragen:

Was unterliegt dem Gesetz, welche Arten von Events nicht?

Welche Veranstaltungen sind anmeldefrei, welche müssen angezeigt, welche angemeldet werden, wofür braucht man eine Bewilligung?

Rechte und Pflichten des Veranstalters und des Inhabers der Veranstaltungsstätte

Wann ist eine behördliche Eignungsfeststellung notwendig?

Hausordnung, rettungstechnisches und Sicherheitskonzept, Abfallwirtschaft

Strafen

Eine Stunde Zeit ist den Fragen der Teilnehmenden gewidmet. Bitte schicken Sie dazu Ihre Fragen vorab bis spätestens 2. April 2024 an goldberger@basiskultur.at

Foto-Credit: iStock

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unterstützt durch:
  • Veranstalter:
    Basis.Kultur.Wien
  • Veranstaltungs Termin:
    09.04.2024
    17:00 - 20:00 Uhr
  • ReferentIn:
    Klaus Vögl ist Jurist mit Spezialisierung auf Veranstaltungsrecht. Er war über 40 Jahre in der Wirtschaftskammer Wien tätig und dort u.a. für die Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe sowie für Lichtspieltheater und Audiovisionsbetriebe zuständig. Seit einem halben Jahrzehnt ist er selbständiger Unternehmer im Bereich Veranstaltungsorganisation und als Berater, Gutachter, Vortragender und Fachautor tätig.
  • Anwesenheit:
    Präsenz
  • Kosten:
    kostenlos

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